1. Allgemeines
1.1 Unsere gesamten Lieferungen und https://tw-bodenbelag.de/wp-admin/post.php?post=2449&action=edit#saveLeistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Regelungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Ein Stillschweigen zu den AGB des Käufers oder Leistungsempfängers entfaltet keine konkludente Zustimmung und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt wird. Einkaufsbedingungen des Käufers oder Leistungsempfängers wird ausdrücklich widersprochen und sie entfalten gleichfalls nur Wirkung, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung oder Leistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
2. Angebote
2.1 Alle unsere Angebote sind für uns stets freibleibend und widerruflich. Insbesondere sind Kataloge, Prospekte und Preislisten für uns nicht verbindlich. Kostenvoranschläge, das Erstellen von Mustern, Plänen usw. sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, kostenlos bzw. in den Preisen enthalten. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns beginnend vom Datum der Angebotserstellung für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden. Unsere Angaben und Beschreibungen in Prospekten, Anzeigen usw. sind hinsichtlich der Beschreibung der Beschaffenheit und Eigenschaften von Waren unverbindlich.
3. Aufträge / Bestellungen
3.1 Bestellungen des Auftraggebers sind 14 Tage bindend. Der Vertrag kommt jedoch erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (AB) zustande. Wird eine AB nicht versandt, kommt der Vertrag in jedem Fall durch Lieferung und Zustellung der Rechnung zustande.
3.2 Die in der AB bzw. Rechnung angegebenen Mengen, Farb-, Mass- und Ausführungsangaben sind vom Käufer sofort nach Erhalt zu überprüfen. Werden in der AB oder Rechnung enthaltene Abweichungen nicht sofort, spätestens jedoch 3 Tage nach AB oder Rechnung bei uns eingehend, schriftlich beanstandet, gelten die in der AB oder Rechnung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und rechtlich verbindlich akzeptiert.
3.3. Online-Bestellungen werden durch die systemgenerierte Bestätigungsmail wirksam. Es bedarf in diesem Fall keiner gesonderten Auftragsbestätigung.
4. Lieferung
4.1 Lieferfristen sind besonders zu vereinbaren. In Angeboten enthaltene Lieferfristen sind unverbindlich. Ist eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsabschlusses oder der Auftragsbestätigung, in allen Fällen aber nicht vor einer etwa vereinbarten Anzahlung des Auftraggebers bei uns. Für die Einhaltung von Lieferfristen genügt die rechtzeitige Übergabe von Waren oder Dienstleistungen an die den Transport ausführende Person bzw. den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Stellvertreter.
4.2 Die Lieferung von Ware erfolgt frei Bestimmungsbahnhof des Käufers. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel sowie Verpackungen sind unter Ausschluss jedweder Haftung unserer freien Wahl überlassen. Besondere Transportwünsche des Käufers werden nach Möglichkeit von uns berücksichtigt, wobei damit verbundene Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.3 Mit der Übergabe der bestellten Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks, geht die Gefahr auf den Käufer über. Das gilt auch für Lieferungen, die wir vereinbarungsgemäß mit eigenen oder fremden Transportmitteln frei Bestimmungsort liefern.
Wir sind berechtigt andere Unternehmen mit der Lieferung zu beauftragen, welche auf eigene Rechnung mit unserer Zustimmung und zu unseren Bedingungen direkt mit dem Auftraggeber abrechnen.
4.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
4.5 Werden Waren oder Dienstleistungen vom Käufer am vereinbarten Ort oder innerhalb der vereinbarten Annahmefrist nicht angenommen, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurück zu treten oder sie als geliefert zu betrachten und zu berechnen. Eine Lagerung von Ware erfolgt auf Kosten des Käufers.
4.6 Sollten wir mit der Lieferung in Verzug sein, so muss uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen einräumen. Die Nachfrist beginnt nach dem Ablauf der Lieferfrist, und zwar ab dem Tag, an welchem die schriftliche Mitteilung hierüber bei uns eintrifft.
4.7 Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn wir haben zumindest ein grobes Verschulden zu verantworten. Lieferverzug oder ein grobes Verschulden unserer Lieferanten haben wir in keinem Fall zu vertreten.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Übernommene Ware ist vom Auftraggeber unverzüglich auf evtl. Lieferschäden zu überprüfen und auf ihre Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen schriftlich geltend zu machen. Lieferscheine, Etiketten usw. der jeweiligen Lieferung müssen der Beanstandung beigefügt werden. Transportschäden oder Rügen hinsichtlich Fehlmängeln sind innerhalb 2 Tagen ab Erhalt der Ware bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche geltend zu machen.
5.2 Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Ware seitens des Käufers unsachgemäß behandelt oder be- und/oder weiterverarbeitet wurde.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet uns Gelegenheit zur Überprüfung und gegebenenfalls zum Austausch oder zur Nachbesserung zu geben.
Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber die Ware auf unseren Wunsch hin an uns zurückzugeben. Die Ware muss vollständig korrekt verpackt und beschriftet sein.
5.4 Bei Lieferung mangelhafter Ware werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder austauschen. An ausgetauschter Ware erwerben wir Eigentum.
5.5 Wir haften ausschließlich bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Unsere Haftung ist in jedem Einzelfall auf den zweifachen Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung begrenzt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten bzw. die in den Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen festgelegten Preise. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transport- und Verpackungskosten werden jeweils gesondert berechnet.
6.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb 20 Tagen ohne Abzug, innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Hiervon ausgeschlossen sind Dienstleistungsaufträge, diese sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen.
6.3 Zahlungsverzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist auch ohne vorherige Mahnung ein. Nach Ablauf der Zahlungsfristen haben wir Anspruch auf die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugszinsen.
6.4 Zahlungen haben unter Angabe der in der Rechnung enthaltenen Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu erfolgen. Barzahlung oder Schecks akzeptieren wir nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung.
6.5 Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Auftraggeber die Zahlung des Rechnungsbetrages wegen evtl. erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche unserer Forderungen gegen den Auftraggeber erfüllt sind. Darüber hinaus sind wir berechtigt bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers hindeuten, die Ware an uns zu nehmen. Der Auftraggeber erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe.
7.2 Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug sind wir, ohne das es einer Nachfristsetzung bedarf, berechtigt vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.7.3. Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten verlängerten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
7.3.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
7.3.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
7.3.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7.3.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.3.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Sonstige Vorschriften
8.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind aus Beweis- und sonstigen Gründen schriftlich vorzunehmen.
8.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von uns ist nicht zulässig.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.4 Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf, wobei wir uns das Recht vorbehalten auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.